November 2014

Die Vermietung eines Zimmers, Apartments oder Wohnhauses für kurze Dauer, üblicherweise an Touristen, setzt eine Vermietungslizenz voraus.

Ferner muss der Gewerbetreibende seine Vermietungstätigkeit beim portugiesischen Finanz- und Sozialversicherungsamt anmelden, da die Mieterträge in Portugal zu versteuern sind und es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Gewerbe handelt.

Am 27. November 2014 tritt ein neues Gesetzesdekret zum Alojamento Local in Kraft, dessen Regelungen der Experte im Immobilien- und Steuerrecht, Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau in diesem Video erläutert.

Autor:

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Rathenau & Kollegen
Portugal
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