November 2014

Die Vermietung eines Zimmers, Apartments oder Wohnhauses für kurze Dauer, üblicherweise an Touristen, setzt eine Vermietungslizenz voraus.

Ferner muss der Gewerbetreibende seine Vermietungstätigkeit beim portugiesischen Finanz- und Sozialversicherungsamt anmelden, da die Mieterträge in Portugal zu versteuern sind und es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Gewerbe handelt.

Am 27. November 2014 tritt ein neues Gesetzesdekret zum Alojamento Local in Kraft, dessen Regelungen der Experte im Immobilien- und Steuerrecht, Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau in diesem Video erläutert.

Autor:

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Rathenau & Kollegen
Portugal
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März 2014

Desidério Silva, Vorsitzender der Tourismusbehörde der Algarve, kündigt für 2014 ein „sehr gutes Jahr“ an. Im Jahr 2013 wurden bereits 2,2 % mehr Betten belegt, als in 2012. Von dieser Nachfrage profitieren nicht nur Hotels, sondern auch viele Privatpersonen, die ihre Häuser und Wohnungen an Touristen vermieten. In diesem Beitrag erörtert der Experte im Immobilien- und Steuerrecht, Dr. Alexander Rathenau, was bei Touristenvermietungen in Portugal zu beachten ist.

Die Vermietung eines Wohnhaus oder Apartments an Touristen setzt das Vorhandensein einer Vermietungslizenz voraus. Da die touristische Vermietung ein Gewerbe ist, bedarf es außerdem einer Anmeldung beim Finanzamt. Ferner handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.

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